
ist eine Urkunde, in der sich ein Kaufmann zur Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen verpflichtet, ohne daß diese Leistung von einer Gegenleistung abhängig ist (§ 363 I 2 HGB). Der k.V. ist ein sog. gekorenes Orderpapier. Seiner Rechtsnatur nach ist er mit dem Solawechsel ...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/kaufmaennischer_Verpflichtungsschein.h

ist eine Urkunde, in der sich ein Kaufmann zur Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen verpflichtet, ohne daß diese Leistung von einer Gegenleistung abhängig ist (§ 363 I 2 HGB). Der k.V. ist ein sog. gekorenes Orderpapier. Seiner Rechtsnatur nach ist er mit dem Solawechsel verwandt. Es handelt sich um ein in bestimmter ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Kaufmaennischer_Verpflichtungsschein.html
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